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Chrysler Pink Neo Stretch-Limousine
Beschreibung
Chrysler Pink Neo
Unser Chrysler Pink NEU gehört wie auch unser neuer weißer Chrysler der neuesten Generation an. Er wurde nach unseren Wünschen gebaut und versprüht auf der Straße pure Lebenslust. Der ganz neue, luxuriöse und einzigartige 3D LED Himmel lässt das Fahrzeug von innen noch größer aussehen.
Ausstattungsmerkmale:
8 Sitzplätze
Bar Lasershow
Klimaanlage
High-End Soundanlage
Discofloor
3D LED Himmel
Exklusive Lederpolster
USB- und Bluetooth Schnittstelle
Unser Service Team steht Ihnen telefonisch +494055561751
per Mail: [email protected] und Whatsapp: +494055561751 zur Verfügung.
Elblimo freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Engine Unit ELB Gmbh
Rudorffweg 21
21031 Hamburg
[email protected]
+49 40 55561751
Mietbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Engine Unit ELB GmbH ist nach §48 und §49 des Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Bussen und Mietwagen zugelassen. 1. Geltungsbereich a) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen von Engine Unit ELB GmbH, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, insbesondere für die Anmietung von Limousinen, die Beförderung von Personen und Sachen oder die Erbringung sonstiger Leistungen, Nebenleistungen oder Sonderleistungen. 2. Zustandekommen eines Vertrages a) Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn er von Engine Unit ELB GmbH schriftlich (Email) bestätigt wird. Die Buchungsbestätigung des Auftragnehmers ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers vorbehaltlos an. 3. Beförderung a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die angegebene Passagierzahl bezieht sich immer auf die Anzahl der Sitzplätze. Die maximale Anzahl der zu befördernden Fahrgäste in den Limousinen beträgt 8 Personen. b) Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung oder aus anderen Gründen eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann. Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs. d) Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug oder plötzlicher Erkrankung des Chauffeurs der Fahrtantritt unmöglich, wird dem Auftraggeber der entrichtete Mietpreis erstattet. Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist. Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges keinen Anspruch auf Entschädigungen jedweder Art. e) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auch auf eine teilweise Erstattung des gezahlten Entgelts ist in diesen Fällen ausgeschlossen. f) Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen. IN ALL UNSEREN FAHRZEUGEN GILT ANSCHNALLPFLICHT ! g) Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit einem guten Saugfuß (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugfuß) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil, beispielsweise aus Angelschnur) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden. 4. Verzögerungen a) Die Höchstgeschwindigkeiten der eingesetzten Fahrzeuge mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 100 km/h, auf Landstraßen 80 km/h und mit Blumenschmuck 40 km/h. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. b) Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen. 5. Preise a) Es gelten die am Tag der Fahrt gültigen Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab Start / bis Ziel. Im Mietpreis enthalten sind das Fahrzeug, Chauffeur, Treibstoff und die Mehrwertsteuer. An- und Abfahrtskosten innerhalb Hamburgs und im Umkreis von 30 Kilometern von unserem Standort entstehen keine. Jeder weiterer Kilometer wird mit 2,00 Euro berechnet. Sonderleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt. b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung. Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. c) In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten. Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste, diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe. 6. Getränke und Speisen Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei mitgebrachten Getränken erheben wir eine Gebühr Korkengeld von pauschal 25,00€ bei Limousinen und bei den Bussen 40,00€. 7. Zahlungsbedingungen a) Der vereinbarte Mietpreis ist vor Fahrtantritt in voller Höhe in Bar beim Chauffeur oder per Überweisung/ Kreditkarte zu zahlen. Bei einer Überschreitung der Mietzeit ist für jede angefangene ½-Stunde der Preis der gültigen Tarif- und Preislisten zu bezahlen. Wartezeiten werden wie Fahrzeiten vergütet. b) Bei Pauschalpreisvereinbarungen ist der Fahrpreis innerhalb einer Woche nach der Buchung auf das dem Auftragnehmer genannte Konto zu überweisen oder Bar am Betriebssitz zu zahlen. Die gebuchte Limousine wird mit der Buchung für den Auftrag vorgemerkt. Die Reservierung erfolgt mit dem Tag, an dem der Fahrpreis für den Auftragnehmer vorbehaltlos verfügbar ist (Zahlungseingang). Bis zum Eingang der Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt das Fahrzeug anderweitig zum selben Termin anzubieten. Soll das Fahrzeug für den gewünschten Termin anderweitig gebucht werden, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Auch bei einer ggf. bereits erfolgten Zahlung kann der Auftraggeber das Fahrzeug anderweitig vermieten, wenn der Zahlungseingang nicht spätestens 10 Tage nach dem Tag der Auftragserteilung oder 3 Tage nach dem Rücksprachetag erfolgt ist. Der Auftraggeber hat ein eventuell verspätet eingehendes Entgelt unverzüglich zurück zu überweisen. e) Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe und für die 2. und jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5, - €. 8. Stornierungen a) Stornierungen der bestellten Fahrt werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind, mündliche oder fernmündliche Stornierungen nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind. b) Stornierungen bis 14 Tage vor dem Antritt der Fahrt sind kostenfrei. bei späteren Stornierungen die weniger als 14 Tage vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. e) Bei Nichtantritt der Fahrt durch den Auftraggeber oder Stornierungen am Tag des Fahrttermins hat der Auftragnehmer Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. f) Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe. g) Für die Rech
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